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- Senkrechte Drähte in Silikon WS
• Niederohmige, direkte Drahtverbindung • Neben hervorragender Abschirmwirkung erreichen diese Dichtungen auch eine Umweltdichtigkeit bis IP65 • Aufbau: gekräuselte Aluminium- oder Moneldrähte in Silikon eingebettet, senkrecht zur Dichtungsoberfläche • Verfügbare Formen: Plattenware von 1,0 - 3,0 mm oder kundenspezifische Dichtrahmen • Dämpfung: 55 bis > 141dB abhängig von der Frequenz • Auch selbstklebend lieferbar < Zurück zur Liste < Zurück Senkrechte Drähte in Silikon WS • Niederohmige, direkte Drahtverbindung • Neben hervorragender Abschirmwirkung erreichen diese Dichtungen auch eine Umweltdichtigkeit bis IP65 • Aufbau: gekräuselte Aluminium- oder Moneldrähte in Silikon eingebettet, senkrecht zur Dichtungsoberfläche • Verfügbare Formen: Plattenware von 1,0 - 3,0 mm oder kundenspezifische Dichtrahmen • Dämpfung: 55 bis > 141dB abhängig von der Frequenz • Auch selbstklebend lieferbar Datenblatt Anfragen Vor >
- 3600 series - VHF Ferrit Fliesen-Absorber
Standardlösung für industrielle Anwendungen zur Ausstattung von Messräumen oder Aufrüstungen bestehender Einrichtungen. < Zurück zur Liste < Zurück 3600 series - VHF Ferrit Fliesen-Absorber Standardlösung für industrielle Anwendungen zur Ausstattung von Messräumen oder Aufrüstungen bestehender Einrichtungen. Datenblatt Anfragen Vor >
- AC-4500 Flexible EMI tin plated copper cable shielding
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- Leitfähige, extrudierte Dichtungen aus EPDM-Elastomer
Leitfähige Elastomerdichtungen werden eingesetzt, um eine Kombination aus elektromagnetischer Abschirmung und IP-Umweltdichtung zu erreichen – auch in kritischen Situationen. < Zurück zur Liste < Zurück Leitfähige, extrudierte Dichtungen aus EPDM-Elastomer Leitfähige Elastomerdichtungen werden eingesetzt, um eine Kombination aus elektromagnetischer Abschirmung und IP-Umweltdichtung zu erreichen – auch in kritischen Situationen. Datenblatt Anfragen Vor >
- 51H EMI-Dichtungen – leitfähiges Gewebe über Schaumstoff
• Extrem geringe Kompressionskräfte ermöglichen den Einsatz leichterer Materialien • Das Gewebe ist hochleitfähig und sorgt für eine gute EMI-Abschirmung sowie Erdung • Abriebfeste metallisierte Gewebe zeigen selbst nach 1.000.000 Zyklen praktisch keine Verschlechterung der elektrischen Leistung • Verhindert Ausfransen des Gewebes und Fingerabdrücke < Zurück zur Liste < Zurück 51H EMI-Dichtungen – leitfähiges Gewebe über Schaumstoff • Extrem geringe Kompressionskräfte ermöglichen den Einsatz leichterer Materialien • Das Gewebe ist hochleitfähig und sorgt für eine gute EMI-Abschirmung sowie Erdung • Abriebfeste metallisierte Gewebe zeigen selbst nach 1.000.000 Zyklen praktisch keine Verschlechterung der elektrischen Leistung • Verhindert Ausfransen des Gewebes und Fingerabdrücke Datenblatt Anfragen Vor >
- 5750-P - Leitfähige Gummiprofile
• Versilberte, leitfähige Gummiprofile aus Aluminium • Leitfähiger Nickel-Graphit-Gummi • Leitfähiger, mit Kohlenstoff gefüllter Gummi Elektrisch leitfähige Gummiprofile widerstehen Wettereinfüssen, Oxidation und Ozon. Bei der EMV-Schirmung werden diese Profile vor allem benutzt, um zwischen Dichtung und Flansch elektrische Leitfähigkeit herzustellen. < Zurück zur Liste < Zurück 5750-P - Leitfähige Gummiprofile • Versilberte, leitfähige Gummiprofile aus Aluminium • Leitfähiger Nickel-Graphit-Gummi • Leitfähiger, mit Kohlenstoff gefüllter Gummi Elektrisch leitfähige Gummiprofile widerstehen Wettereinfüssen, Oxidation und Ozon. Bei der EMV-Schirmung werden diese Profile vor allem benutzt, um zwischen Dichtung und Flansch elektrische Leitfähigkeit herzustellen. Datenblatt Anfragen Vor >
- 6800 Mu-Ferro HD
6800 Mu-Ferro HD: Magnetische Abschirmung für Sensoren und andere elektronische Bauteile. < Zurück zur Liste < Zurück 6800 Mu-Ferro HD 6800 Mu-Ferro HD: Magnetische Abschirmung für Sensoren und andere elektronische Bauteile. Datenblatt Anfragen Vor >
- AGB | Infratron
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs Download 1. Geltungsbereich, Ausschließliche Geltung Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Mit dem Kunden wird beim ersten Vertragsschluss vereinbart, dass die Bedingungen auch für sämtliche Folgegeschäfte gelten. Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen oder wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Vor Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn sie in der Auftragsbestätigung schriftlich enthalten sind. 2. Angebot, Vertragsschluss, Beschaffenheit der Ware Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns gegebenenfalls Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Für die generelle Beschaffenheit der zu liefernden Produkte sowie für die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Diese in der Auftragsbestätigung enthaltene Leistungsbeschreibung beinhaltet die ausschließliche vertragliche Beschaffenheit der zu liefernden Produkte. Infratron schuldet eine darüberhinausgehende Beschaffenheit nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der zu liefernden Produkte in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung herleiten, es sei denn, sie wurden von vertretungsberechtigten Repräsentanten von Infratron ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Leistungsbeschreibungen gelten nicht als Garantie. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts Anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 3 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande. Im ersteren Fall erfolgt der Vertragsschluss jedoch vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, eine evtl. bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung schriftlich zu widersprechen. Andernfalls kommt der Vertrag zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zustande. 3. Preise, Mindestauftragswert, Zahlungsbedingungen Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, verstehen sich unsere Preise zuzüglich Kosten für Verpackung, Fracht, Kosten und Gebühren der Geldinstitute und, soweit der Kunde der Versicherung der Ware durch uns nicht gem. Ziffer 8.4. widerspricht, Versicherung sowie zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung. Wir sind berechtigt, unsere am Tag der Lieferung am Markt durchgesetzten Preise zu berechnen, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen. Der Mindestauftragswert beträgt im Inland Euro 150,-, zum Versand ins Ausland 300,- Euro. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach ihrem Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Scheckzahlung ist der Zeitpunkt der vorbehaltlosen Gutschrift maßgeblich. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. 4. Zahlungsverzug Der Kunde kommt in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Zugang bezahlt ist. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 5. Rücktrittsrechte Wenn wir nach Vertragsschluss berechtigten Anlass zu der Befürchtung erhalten, dass der Kunde aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage den Vertrag voraussichtlich nicht erfüllen kann, so sind wir berechtigt, a) sämtliche offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen; b) sämtliche Lieferungen oder Leistungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist c) sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt (Ziffer 11) geltend zu machen. Die in Ziffer 5.1 genannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Kunde mit einer Zahlung länger als vier Wochen in Verzug gerät, wenn von uns angenommene Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wenn Antrag auf Eröffnung des lnsolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird. 6. Aufrechnung, Zurückbehaltung Der Kunde kann nur dann gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn seine Forderung von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er geltend machen, wenn sein Gegenanspruch fällig ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 7. Lieferfristen, Verzögerung, Rücktritt Sämtliche Lieferfristen sind stets unverbindlich. Der Eintritt des Lieferverzuges setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden voraus. Verzögert sich die Lieferung infolge unvorhersehbarer Hindernisse, die von uns auch bei Anwendung der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit der Leistung, Betriebsstörungen - sowohl in unserem Betrieb als auch in fremden Betrieben, von denen die Herstellung oder der Transport abhängig sind - verursacht etwa durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr oder Energiemangel, Versagen der Verkehrs- und Transportmittel, Arbeitseinschränkungen sowie bei allen sonstigen Fällen höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist - auch wenn wir uns bereits in Verzug befinden - entsprechend. Dauert die Verzögerung länger als 2 Monate, sind wir ebenso wie der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird über die Verzögerung sowie die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, eine evtl. bereits erbrachte Gegenleistung wird im Fall des Rücktritts unverzüglich zurückerstattet. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderer als den in Ziffer 7.2 genannten Gründen ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns zuvor schriftlich eine angemessene (mindestens drei Wochen lange) Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Bei Verzug mit Teillieferungen ist er nur dann zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat. 8. Lieferung, Gefahrübergang Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas Anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Kunden übergeben, bzw. beim Versendungskauf sobald die Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wird. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen bezüglich der jeweiligen Teillieferung oder wenn wir zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen haben. Der Übergabe oder Auslieferung gemäß Ziffer 8.2. steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Sämtliche an den Kunden zu liefernde Ware wird von Infratron auf Kosten des Kunden versichert soweit der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. 9. Mängelhaftung Im Gewährleistungsfall stehen dem Kunden die nachfolgend beschriebenen Rechte zu. Handelsübliche oder technisch nichtvermeidbare Qualitäts- oder Mengenabweichungen stellen vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zusicherung oder Garantie durch uns keinen Mangel dar. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit, Garantien (zugesicherte Eigenschaften) und Liefermenge zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Mangelhaftungsanspruchs ausgeschlossen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn wir die Ware auf Wunsch des Kunden an Dritte geliefert haben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge i.S.d. Ziffer 9.2. Im Gewährleistungsfall leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Wir haben zwei Versuche zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Verzögern sich Ersatzlieferung oder Nachbesserung unangemessen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben oder schlagen sie endgültig fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen. 10. Haftung und Schadensersatz Für Personenschäden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haften wir, sofern sich nicht aus einer von uns übernommenen Garantie etwas anderes ergibt, ausschließlich nach der Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen a) für Schäden, die durch zurechenbares, arglistiges Verhalten verursacht wurden und b) für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von uns verursacht wurden. Wir haften auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens: a) für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten und b) für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von uns grobfahrlässig odervorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden. Im Rahmen von Ziff. a) haften wir nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter. Ein Mitverschulden des Kunden ist auf die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruchs anzurechnen. Im Übrigen ist jegliche Haftung von Infratron ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung gemäß Ziffer 9 oder 10 ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten und sonstigen Mitarbeiter. 11. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum kostenlos für uns. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.Wir nehmen diese Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung/ Vermischung veräußert worden ist. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. Wir können die Ermächtigung zur Weiterveräußerung sowie die Einzugsermächtigung widerrufen, wenn die in Ziffer 5.1 genannten Voraussetzungen vorliegen oder wenn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, uns alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen. Übersteigt der realisierbare Wert der uns aus dem Eigentumsvorbehalt zustehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl bis zur genannten Wertgrenze freigeben. 12. Verjährung Sofern nicht ein Fall der Arglist vorliegt, verjährt der Nacherfüllungsanspruch des Kunden wegen eines Sachmangels oder eines Rechtsmangels, der nicht in einem Herausgabeanspruch eines Dritten aus Eigentum oder aus einem sonstigen dinglichen Recht besteht, innerhalb von zwölf Monaten beginnend mit der Lieferung der Ware. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, verjährt der Schadensersatzanspruch des Kunden wegen eines Sachmangels oder eines Rechtsmangels, der nicht in einem Herausgabeanspruch eines Dritten aus Eigentum oder aus einem sonstigen dinglichen Recht besteht innerhalb von zwölf Monaten beginnend mit der Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflicht beruhen, verjähren -sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt- innerhalb von zwei Jahren beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. 13. Erfüllungsort, Gerichtsstand Der Vertrag mit dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Unterschleißheim sowie ausschließlicher Gerichtsstand bei Geschäften mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist München. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 14. Datenschutz Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erheben, bearbeiten, speichern und nutzen, sowie zu internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken verwenden werden. Soweit der Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke durch uns nicht wünscht, ist der Kunde berechtigt, dieser Nutzung jederzeit schriftlich zu widersprechen. Wir werden Kundendaten nicht über den in Satz 1 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben. Infratron GmbH Lise-Meitner-Straße 1 85716 Unterschleißheim / Germany Tel: +49 (0)89/158126-0 Fax: +49 (0)89/158126-99 E-Mail: info@infratron.de Geschäftsführer: Frank Huesmann / Bernd J. Schächer UST-ID-NR. DE 129 38 42 14 Handelsregistereintrag Nr. HRB 49220 München
- 1100 - Thermal grease
Keramik gefüllten einzelne Komponente Silikone mit einer hohen Wärmeleitfähigkeit < Zurück zur Liste < Zurück 1100 - Thermal grease Keramik gefüllten einzelne Komponente Silikone mit einer hohen Wärmeleitfähigkeit Datenblatt Anfragen Vor >
- 3500 - Mikrowellen Absorber-Schaumstoff
Used at higher frequencies than traditional shielding and can also be used with other EMI/RFI shields to extend frequency range. These absorbers can be used at higher frequencies than traditional shielding and can also be used with other EMI/RFI shields to extend frequency range. The microwave absorbers can be installed easily with pressure-sensitive adhesive (PSA), often directly onto high-frequency board-level components, to absorb unwanted radiated and surface-wave EMI/RFI and to meet FCC requirements without shielding. Our 3500 series Microwave absorber foam is RoHS compliant. It is a coated, open-cell foam and is used as a microwave absorbing material, especially for applications with frequencies of 1 to 17 GHz. The product acts like a free-space resistor to incoming electromagnetic energy. The 3500 series Microwave absorber foam is available in a soft (3500) and a hard (3501) variant. The type you choose depends on the force you want the foam to be able to withstand, if necessary. Microwave absorber products can solve EMI/RFI problems without additional shielding and enable advanced technologies including automotive radar, military, and commercial wireless applications. < Zurück zur Liste < Zurück 3500 - Mikrowellen Absorber-Schaumstoff Used at higher frequencies than traditional shielding and can also be used with other EMI/RFI shields to extend frequency range. These absorbers can be used at higher frequencies than traditional shielding and can also be used with other EMI/RFI shields to extend frequency range. The microwave absorbers can be installed easily with pressure-sensitive adhesive (PSA), often directly onto high-frequency board-level components, to absorb unwanted radiated and surface-wave EMI/RFI and to meet FCC requirements without shielding. Our 3500 series Microwave absorber foam is RoHS compliant. It is a coated, open-cell foam and is used as a microwave absorbing material, especially for applications with frequencies of 1 to 17 GHz. The product acts like a free-space resistor to incoming electromagnetic energy. The 3500 series Microwave absorber foam is available in a soft (3500) and a hard (3501) variant. The type you choose depends on the force you want the foam to be able to withstand, if necessary. Microwave absorber products can solve EMI/RFI problems without additional shielding and enable advanced technologies including automotive radar, military, and commercial wireless applications. Datenblatt Anfragen Vor >
- MPSB-45-53-44 - Geschirmte Box mittlerer Performance
MPSB-45-53-44 - Geschirmte Box mittlerer Performance < Zurück zur Liste < Zurück MPSB-45-53-44 - Geschirmte Box mittlerer Performance MPSB-45-53-44 - Geschirmte Box mittlerer Performance Datenblatt Anfragen Vor >
- Elemente28
Montagematerialien / Kunststoffteile This is a Title 01 This is placeholder text. To change this content, double-click on the element and click Change Content. Datenblatt Anfragen This is a Title 02 This is placeholder text. To change this content, double-click on the element and click Change Content. Datenblatt Anfragen This is a Title 03 This is placeholder text. To change this content, double-click on the element and click Change Content. Datenblatt Anfragen










